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- ergänzende Erklärung, Forderung! |
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Damit wir uns richtig verstehen: Ein Arzt schuldet keinen Erfolg der Behandlung. Er muss lediglich nach den Regeln der ärztlichen Kunst (lege artis) behandeln und zwar nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens (sogenannter fachärztlicher Standard). Und wenn dem nicht so ist? Der Patient (Betroffene) muss drei Dinge beweisen 1. Dass bei Ihm ein Fehler gemacht wurde. Ausnahmen:
Noch ein paar Paragraphen Wenn dann der Patient (Betroffene), irgendwann einmal, die Patientenakte in die Hände bekommt, um nach heutigen Recht dem Arzt einen Fehler nachzuweisen, so erhält er von seinem "Gegner" Beweismaterial, welches dieser zuvor alleine gesichtet (manipuliert?) hat! Die MDK Gutachter werden, in auffallender Weise (sehr häufig), in den Arzthaftungsverfahren als "kleine" Idioten nieder gemacht. So nach dem Stiel: Wer nichts wird geht zum MDK.
Wie? Die Patientenakte (das Unikat!) muss so gesichert werden, dass sie nicht manipulierbar ist. So könnte beispielsweise nach jeder Behandlung (Krankenhaus) mit dem Abschlussbericht eine Kopie der Krankenakte in Form einer CD herausgegeben werden. Das Selbe bei den niedergelassenen Ärzten - beispielsweise nach Quartalsende. Damit wäre sichergestellt, dass der Patient (Betroffene) eine Kopie seiner Patientenakte in der Hand hält und es kein manipulierbares Unikat mehr gibt! Aus diesem Grund muss beispielsweise bei Operationen/Geburten eine Videoüberwachung statt finden. Der Arzt kann dann dieses Material, bei unvorhersehbaren Komplikationen, als entlastendes Beweismittel heranziehen. Zweiter Schritt: Wirklich unabhängige Schlichtungsstellen und Gutachter. Staatlich angestellt, finanziert und kontrolliert! Diese Problematik hat u.a. der WDR in der Sendung "Markt" vom 15.01.2007 wie folgt beschrieben: Vater begutachtet Abteilung des Sohnes Helga B. wandte sich an die für sie zuständige Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen. Nach über einem Jahr Wartezeit erhielt sie das Ergebnis: "Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt nicht vor." Ein Freispruch also ohne jedes Wenn und Aber, gestützt auf das Gutachten eines Dr. Tillkorn. Doch dann erfuhr Helga B. durch einen anonymen Anruf, dass der Sohn dieses Dr. Tillkorn in der gleichen Abteilung des gleichen Krankenhauses arbeitet, durch die sie sich geschädigt sieht. Der Vater begutachtete also eine Abteilung, in der sein eigener Sohn arbeitet. Und das sogar noch mit der Behauptung: "Die Begutachtung wurde nach bestem Wissen und unparteiisch erstellt." Dazu die Aussage von Helga B: (Verfasst am: 18.01.2007, 18:40, Forum) Ergänzen möchte ich noch zu diesem Bericht, dass zur gleichen Zeit der Gutachtenerstellung sowohl der Leiter der Abteilung in der Klinik und Dr. Tillkorn die Prüfer zum Facharzt der Plast.-Chirurgie bei der Ärztekammer Westf.-Lippe waren. Im Vorstand der Gutachterkommission saß und sitzt der Bruder von Dr. Tillkorn. Leider konnte über die Klinik nicht berichtet werden, da ich nach Erstellung des negativen Gutachtens eine Einstweilige Verfügung erhalten hatte und im Urteil mir auferlegt wurde, keine Informationen über die Klinik an die Medien zu geben. Auch konnte aus diesem Grunde nicht über den zweiten Gutachter berichtet werden, da er ein Duzfreund des Leiters der Abteilung in der Klinik war. Genau genommen dürfte einem dazu gar nichts mehr einfallen!!" Gerade dieser Fall ist kennzeichnend und sagt alles über das System im System aus! Dritter Schritt: Gesetzliche Pflicht zur Aufklärung des Patienten über den "Unfall". Vierter Schritt: Gesetzliche Meldepflicht für jeden (Arzt, Krankenschwester, Pflegepersonal usw.) der einen Zwischenfall oder Unfall festgestellt hat. Fünfter Schritt: Gesetzliche Meldefrist von Behandlungsfehlern; auch außergerichtliche Vergleiche. Wie? Die Haftpflichtversicherungen, Gerichte, Schlichtungsstellen, Gutachterkommissionen sind gesetzlich verpflichtet einen anerkannten Behandlungsfehler oder Vergleich dem bereits existierenden Landesamt für Statistik zu melden. Dies erfolgt unter Angabe der Schädigung, des Fachgebietes und des Ortes der Schädigung. (Praxis, Klinikum, usw.) Regelmäßig müssen diese Daten, spätestens zum Jahresende, dem Bundesamt für Statistik gemeldet werden. Ergebnis: Endlich hätten wir in Deutschland eine aussagefähige Statistik! Niemand könnte mehr mit nebulösen "Fakten" handeln: "Mehr Tote in der Medizin als im Straßenverkehr!". "Ich schätze etwa 400.000 Behandlungsfehler pro Jahr!". Wir wären nicht in Deutschland, wenn nicht versucht würde genaue Zahlen heraus zu finden. Das sieht dann wie folgt aus:
Schätzungen der Behandlungsfehlervorwürfe nach Hansis: 40.000 Vorwürfe pro Jahr 12.000 Behandlungsfehler/Jahr nachgewiesen
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"Wir wissen ganz genau von was wir reden und schreiben!" |
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